Verfassung

Wie jede ordentliche Republik, hat auch die freie Republik Heinland - momentan noch ohne Land - eine Verfassung. Bemerkenswert dabei ist jedoch die Einfachheit, an der sich andere Verfassungen gerne ein Beispiel nehmen können:

Verfassung der Freien Republik Heinland

- derzeit noch ohne Land -

 Artikel 1

Der König hatte immer recht.

 Artikel  2

Sollte der König einmal nicht recht gehabt haben, dann war Artikel 1 anzuwenden.

 Artikel  3

Das Amt des Königs ist unantastbar. Ansonsten ist es den Ministern erlaubt in ihrem Amtsbereich nach ihren eigenen Vorstellungen zu handeln.

 Artikel  4

Auf die Dauer der Abwesenheit des Königs können die Ministerien nach Artikel 3 handeln. Es kann eine neue Monarchie ausgerufen werden.

 

(Stand: 01.05.2009)