Verfassung
Wie jede ordentliche Republik, hat auch die freie Republik Heinland - momentan noch ohne Land - eine Verfassung. Bemerkenswert dabei ist jedoch die Einfachheit, an der sich andere Verfassungen gerne ein Beispiel nehmen können:
Verfassung der Freien Republik Heinland - derzeit noch ohne Land - Artikel 1 Der König hatte immer recht. Artikel 2 Sollte der König einmal nicht recht gehabt haben, dann war Artikel 1 anzuwenden. Artikel 3 Das Amt des Königs ist unantastbar. Ansonsten ist es den Ministern erlaubt in ihrem Amtsbereich nach ihren eigenen Vorstellungen zu handeln. Artikel 4 Auf die Dauer der Abwesenheit des Königs können die Ministerien nach Artikel 3 handeln. Es kann eine neue Monarchie ausgerufen werden.
(Stand: 01.05.2009)
|